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Ganzheitliches Pflegekonzept

Lebensqualität durch Selbstbestimmung

Ziel der Pflege im Jüdischen Seniorenheim ist es stets, Selbstbestimmung, Fähigkeiten und Lebensqualität zu erhalten und zu fördern.

Das Strukturmodell

Dabei hilft uns das sogenannte Strukturmodell. Hier steht ganzheitlich der Einzelne im Mittelpunkt: Bewohner und Pflegefachkraft erarbeiten gemeinsam individuelle Wünsche, Gewohnheiten, aber auch die Selbstwahrnehmung des Bewohners bezogen auf seine Pflegebedürftigkeit. Wir berücksichtigen außerdem biografische Aspekte.
Bild aus dem Speisesaal

Unverwechselbares Pflegeprofil

Aus diesem kontinuierlichen Dialog ergibt sich ein unverwechselbares Profil, das die Grundlage jeder pflegerischen Tätigkeit wird. Durch diese Personenzentrierung wird der Bewohner aktiv in die Versorgungsplanung einbezogen. Das Ergebnis sind maßgeschneiderte Pflege und konstruktive Begleitung bei der Tagesgestaltung. Angehörige sind wichtige Ansprechpartner und können zu diesem Prozess einen wertvollen Beitrag leisten.

Hilfestellung bei allen Aktivitäten des täglichen Lebens

Zu unser Versorgungsangebot gehört die Organisation der medizinischen Versorgung und Behandlungspflege. Wir pflegen die Kommunikation mit unseren Bewohnern, fördern ihre Kontakte untereinander sowie mit Angehörigen und unterstützen sie in ihrer Mobilität. Auch bei behördlichen Angelegenheiten sind wir behilflich.

Damit unser Haus diese Anforderungen kompetent und dem aktuellen Stand entsprechend umsetzt, stehen wir für ständige Weiterbildung und professionelle Qualifikationen. Wir unterziehen uns außerdem regelmäßig internen und externen Qualitätskontrollen.
Bild aus dem Speisesaal beim Mittagsessen

Soziale Betreuung

Eine abwechslungsreiche Alltagsgestaltung ist untrennbar mit guter Pflege verbunden

Jeder unserer Bewohner bringt eine eigene Lebensgeschichte und Vorlieben mit. Diese respektieren wir und stimmen daher die Freizeitgestaltung ganz auf die Neigungen des Einzelnen ab. Jeder soll das Leben bei uns als selbständige Fortsetzung der eigenen Biografie und als Steigerung der Lebensqualität erfahren. Wir legen Wert darauf, alle Aktivitäten als offene Angebote zu gestalten, das heißt, Voraussetzung für die Teilnahme ist stets die Zustimmung des Bewohners.

Zahlreiche Betreuungsangebote

In unserer Einrichtung stehen Zeitungen, Fernseher und die hauseigene Bibliothek zur Verfügung. Unsere Bewohner haben die Möglichkeit, an zahlreichen Betreuungsangeboten wie Kunst, Gedächtnistraining und Kochen teilzunehmen. Das Programm wird ergänzt durch Ausflüge und Konzerte. Selbstverständlich fließen auch jüdische Inhalte wie Vorbereitung auf die Feiertage in die Angebote ein. Neben diesen Gruppenaktivitäten führen wir je nach Erfordernis und ggf. in Absprache mit Ärzten auch Einzeltherapie durch.

Wir wollen jeden Bewohner darin unterstützen, seine Interessen und Fähigkeiten zu bewahren, zu stärken und vielleicht sogar neu zu entdecken. Zufriedenheit und Teilhabe am öffentlichen Leben sind unsere erklärten Ziele, denn wir sind überzeugt, dass seelisches und körperliches Wohlbefinden Hand in Hand gehen.

Gerontopsychiatrische Betreuung

Besondere Zuwendung für Demenzpatienten

An Demenz Erkrankte benötigen eine besondere Zuwendung. Ihr Gedächtnis ist beeinträchtigt, das Erkennen von Personen oder Zurechtfinden auch in vertrauter Umgebung fällt schwer, die Sprachfähigkeit ist häufig eingeschränkt. Bei fachkundiger Begleitung ist es jedoch möglich, Alltag zu leben und Wohlbefinden zu stärken.

Milieutherapeutischer Ansatz

Gerontopsychiatrische Betreuung stellt einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit dar. Wir besitzen intensive, über Jahre erworbene Erfahrung in diesem Bereich. Sie fußt auf dem milieutherapeutischen Ansatz und personenzentrierter Kommunikation.

Der Mensch im Mittelpunkt

Bei uns steht der Betroffene nicht als Kranker, sondern ganzheitlich als Mensch im Mittelpunkt. Wir kennen die Biografie, die ihn geprägt hat, und achten seine subjektive Wahrnehmung der Realität. Unsere gerontopsychiatrisch geschulten Mitarbeiter wissen um ihre elementare Rolle als wichtige Bezugsperson. Bewohner sollen sich auch in ihrer von Demenz veränderten Lebenssituation verstanden und zugehörig fühlen.

Die Betroffenen sind in eigens geschaffenen, Geborgenheit ausstrahlenden Wohnbereichen untergebracht. Sie schaffen eine Umgebung, die die Sinne anregt und Orientierung verleiht: etwa durch einheitliche Farbgebung und jahreszeitliche Dekoration. Wiederkehrende Tagesstrukturen geben den Bewohnern zusätzliche Sicherheit. Wichtige Gestaltungselemente sind beispielsweise Vorlesen, Anleiten zu leichten Haushaltsaufgaben oder das Erstellen von Erinnerungsalben. So erzeugen wir einen Rahmen, in dem Identität trotz Demenz bewahrt und gestärkt wird.

Heimentgelte

Gültig seit 01.02.2025. Änderungen vorbehalten. Der Anteil der Pflegekasse kann abweichen.

Pflegegrad 1

Pflegeentgelt
2.060,65€
Unterkunft & Verpflegung
1.072,00€
Investitionsfolgekosten
395,16€
Gesamtentgelt
3.527,81€
Anteil Pflegekasse
bis zu 131€
Gesamtbetrag
3.396,81€

Pflegegrad 2

Pflegeentgelt
2.607,30€
Unterkunft & Verpflegung
1.072,00€
Investitionsfolgekosten
395,16€
Gesamtentgelt
4.074,46€
Anteil Pflegekasse
bis zu 805€
Gesamtbetrag
3.269,46€*
*Summe ohne Leistungszuschläge nach § 43c SGB XI

Pflegegrad 3

Pflegeentgelt
3.121,40€
Unterkunft & Verpflegung
1.072,00€
Investitionsfolgekosten
395,16€
Gesamtentgelt
4.588,56€
Anteil Pflegekasse
bis zu 1.319,00€
Gesamtbetrag
3.269,56€*
*Summe ohne Leistungszuschläge nach § 43c SGB XI

Pflegegrad 4

Pflegeentgelt
3.657,40€
Unterkunft & Verpflegung
1.072,00€
Investitionsfolgekosten
395,16€
Gesamtentgelt
5.124,56€
Anteil Pflegekasse
bis zu 1.855,00€
Gesamtbetrag
3.269,56€*
*Summe ohne Leistungszuschläge nach § 43c SGB XI

Pflegegrad 5

Pflegeentgelt
3.898,02€
Unterkunft & Verpflegung
1.072,00€
Investitionsfolgekosten
395,16€
Gesamtentgelt
5.365,18€
Anteil Pflegekasse
bis zu 2.096,00€
Gesamtbetrag
3.269,18€*
*Summe ohne Leistungszuschläge nach § 43c SGB XI

Leistungszuschläge nach § 43c SGB XI

Für die Pflegegrade 2 bis 5 gelten folgende Leistungszuschläge:
  • 15% des zu zahlenden Eigenanteils des Pflegeentgeltes bei bisheriger Inanspruchnahme von bis zu 12 Monaten vollstationärer Pflege
  • 30% des zu zahlenden Eigenanteils des Pflegeentgeltes bei bisheriger Inanspruchnahme von mehr als 12 Monaten vollstationärer Pflege
  • 50% des zu zahlenden Eigenanteils des Pflegeentgeltes bei bisheriger Inanspruchnahme von mehr als 24 Monaten vollstationärer Pflege
  • 75% des zu zahlenden Eigenanteils des Pflegeentgeltes bei bisheriger Inanspruchnahme von mehr als 36 Monaten vollstationärer Pflege

Kurzzeitpflege

Berechnung bei Inanspruchnahme von 28 Tagen / Aufenthalt
Die Pflegekassen übernehmen die Kosten für die Kurzzeitpflege für einen Zeitraum von max. 56 Tagen pro Kalenderjahr bis zu einem Gesamtbetrag von 1.854,00€ für die pflegebedingten Kosten der Kurzzeitpflege. Die Kurzzeitpflege endet bei Auszug oder Krankenhausaufenthalt.

Verhinderungspflege

Berechnung bei Inanspruchnahme von 28 Tagen / Aufenthalt
Um Verhinderungspflege in Anspruch nehmen zu können, muss der Pflegebedürftige bereits vorher im häuslichen Bereich gepflegt worden sein. Die (nicht erwerbsmäßige) Pflegeperson fällt wegen Urlaub, Krankheit oder sonstigen (gewichtigen) Gründen (z.B. anderweitige familiäre Hilfesituation, ausbildungsbedingte Abwesenheit, dringende Erledigung eigener Angelegenheit etc.) aus. Der Anspruch ist auf maximal 56 Tage im Kalenderjahr beschränkt. 
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